Mietrecht & Fristen

Mieterhöhung

Bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter formale Vorgaben einhalten: Begründung (etwa über Mietspiegel), Wartefristen und die Kappungsgrenze.

Rechtsgrundlagen:§ 558 BGB§ 558b BGB§ 559 BGB
  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung wirksam
  • Kappungsgrenze: max. 20 % in 3 Jahren (15 % in angespannten Wohnungsmärkten)
  • Zustimmungsfrist des Mieters: bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang

Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Davon zu unterscheiden sind Staffel- und Indexmiete, die eigenen Regeln folgen.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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