Fristen in der Hausverwaltung
Wer Wohnungen und Eigentum verwaltet, arbeitet permanent gegen die Uhr: Abrechnungen, Kündigungen, Einladungen und Anfechtungen sind an gesetzliche Fristen gebunden. Wird eine Frist versäumt, drohen Rechtsverlust und Haftung. Diese Übersicht bündelt die zentralen Fristen nach deutschem Recht — gegliedert nach Mietrecht, Betriebskosten und WEG.
Mietverhältnis & Kündigung
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung durch den Mieter | 3 Monate | § 573c Abs. 1 BGB |
| Ordentliche Kündigung durch den Vermieter | 3 / 6 / 9 Monate (gestaffelt nach Mietdauer: ab 5 bzw. 8 Jahren) | § 573c Abs. 1 BGB |
| Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug | ab Rückstand von 2 Monatsmieten; Schonfristzahlung binnen 2 Monaten nach Klagezustellung heilt | §§ 543, 569 BGB |
| Modernisierungsankündigung | spätestens 3 Monate vor Beginn | § 555c BGB |
| Mängelanzeige durch den Mieter | unverzüglich nach Kenntnis | § 536c BGB |
Mieterhöhung
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Überlegungs-/Zustimmungsfrist des Mieters (Vergleichsmiete) | bis Ablauf des 2. Kalendermonats nach Zugang | § 558b Abs. 2 BGB |
| Kappungsgrenze | max. 20 % in 3 Jahren (15 % in angespannten Märkten) | § 558 Abs. 3 BGB |
| Wartefrist nach Einzug / letzter Erhöhung | frühestens 15 Monate nach Mietbeginn | § 558 Abs. 1 BGB |
Betriebskosten
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erstellung der Betriebskostenabrechnung | spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 BGB |
| Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung | bis 12 Monate nach Zugang der Abrechnung | § 556 Abs. 3 BGB |
| Abrechnungszeitraum | höchstens 12 Monate | § 556 Abs. 3 BGB |
| Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung | 15 % der Heizkosten | § 12 HeizkostenV |
WEG-Verwaltung
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einladung zur Eigentümerversammlung (Textform) | mindestens 3 Wochen vorher | § 24 Abs. 4 WEG |
| Anfechtung eines Beschlusses (Klage) | 1 Monat nach Beschlussfassung | § 45 Satz 1 WEG |
| Begründung der Anfechtungsklage | 2 Monate nach Beschlussfassung | § 45 Satz 1 WEG |
| Aufstellung des Wirtschaftsplans | jährlich (vor dem Wirtschaftsjahr) | § 28 Abs. 1 WEG |
| Jahresabrechnung | nach Ablauf des Kalenderjahres, zeitnah (kein festes Datum) | § 28 Abs. 2 WEG |
Verjährung & Rückgabe
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ansprüche des Vermieters nach Rückgabe der Wohnung (z. B. Schäden) | 6 Monate | § 548 Abs. 1 BGB |
| Rückzahlung / Abrechnung der Kaution | angemessene Prüffrist, i. d. R. bis 6 Monate (Rechtsprechung) | — |
| Regelverjährung (z. B. Mietrückstände) | 3 Jahre | § 195 BGB |
Praxis-Tipp
Die häufigste teure Frist ist die 12-Monats-Frist für die Betriebskostenabrechnung. Wird sie verpasst, sind Nachforderungen ausgeschlossen — Guthaben müssen Sie dem Mieter aber dennoch auszahlen. Fristen automatisch zu überwachen, statt sie händisch im Kalender zu führen, verhindert genau diese Verluste.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten — geregelt in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Eigentümerversammlung
Das zentrale Beschlussorgan der WEG; muss mit einer Frist von mindestens drei Wochen einberufen werden (§ 24 WEG).
Jahresabrechnung (WEG)
Die Ist-Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 28 Abs. 2 WEG).
Heizkostenabrechnung
Die überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung.