Steuer & Abgaben

AfA / Abschreibung (Immobilie)

Mit der Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) setzen Vermieter die Kosten des Gebäudes über viele Jahre als Werbungskosten ab. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil — der Wert von Grund und Boden bleibt außen vor.

Rechtsgrundlagen:§ 7 Abs. 4 EStG
Gebäude (Baujahr/Art)Linearer AfA-Satz
Wohngebäude, Baujahr ab 20233 %
Wohngebäude, Baujahr 1925 bis 20222 %
Wohngebäude, Fertigstellung vor 19252,5 %

Lässt sich eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer per Gutachten nachweisen, ist eine höhere AfA möglich. Für neue Wohngebäude gibt es zusätzlich die degressive AfA.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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