Degressive AfA (Neubau)
Die degressive AfA ist eine zeitlich befristete Förderung für den Wohnungsneubau. Statt eines festen linearen Satzes werden jährlich 5 % vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben — in den ersten Jahren also deutlich mehr als bei der linearen AfA.
- 5 % pro Jahr vom jeweiligen Restwert (fallende Beträge)
- Voraussetzung: Baubeginn bzw. Kauf im Fertigstellungsjahr zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029
- Nur für neue Wohngebäude und Wohnungen
- Wechsel zur linearen AfA jederzeit möglich — sinnvoll, sobald diese höher ausfällt
- Mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombinierbar
Nicht verwechseln
Die degressive AfA für Gebäude (5 %) ist nicht mit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter/Maschinen zu verwechseln, die zeitweise höhere Sätze erlaubt.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
AfA / Abschreibung (Immobilie)
Die Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer auf die Steuerjahre. Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Werbungskosten bei Vermietung (Anlage V)
Alle Aufwendungen, die der Erzielung von Mieteinnahmen dienen und in der Anlage V abgesetzt werden können — von Schuldzinsen über AfA bis zu Verwaltungskosten.