Steuer & Abgaben

Degressive AfA (Neubau)

Die degressive AfA ist eine zeitlich befristete Förderung für den Wohnungsneubau. Statt eines festen linearen Satzes werden jährlich 5 % vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben — in den ersten Jahren also deutlich mehr als bei der linearen AfA.

Rechtsgrundlagen:§ 7 Abs. 5a EStG§ 7b EStG
  • 5 % pro Jahr vom jeweiligen Restwert (fallende Beträge)
  • Voraussetzung: Baubeginn bzw. Kauf im Fertigstellungsjahr zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029
  • Nur für neue Wohngebäude und Wohnungen
  • Wechsel zur linearen AfA jederzeit möglich — sinnvoll, sobald diese höher ausfällt
  • Mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombinierbar

Nicht verwechseln

Die degressive AfA für Gebäude (5 %) ist nicht mit der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter/Maschinen zu verwechseln, die zeitweise höhere Sätze erlaubt.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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