Bleileitungsverbot 2026
Die novellierte Trinkwasserverordnung verbietet seit dem 12. Januar 2026 Bleileitungen und bleihaltige Bauteile (auch Lötstellen, Armaturen und Teilstücke) in der Trinkwasserinstallation. Betroffen sind vor allem Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden.
- Austauschpflicht für Eigentümer und Vermieter; Bewohner sind unverzüglich zu informieren
- Bußgeld bis 25.000 € — bei nachgewiesener Gesundheitsgefährdung bis 50.000 €
- Verlängerung der Frist bis 12.1.2036 nur auf Antrag (z. B. dokumentierter Kapazitätsengpass des beauftragten Installateurs)
Pflicht der Verwaltung
Hausverwaltungen sollten den Leitungsbestand älterer Objekte prüfen (lassen), den Austausch beauftragen und die Mieterinformation dokumentieren — Versäumnisse können bußgeld- und haftungsrelevant sein.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Gebäudeenergiegesetz (GEG / „Heizungsgesetz“)
Das GEG schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden — gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Fristen in der Hausverwaltung
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Fristen für Miet- und WEG-Verwaltung in Deutschland — von der Betriebskostenabrechnung bis zur Beschlussanfechtung.