Gebäudeenergiegesetz (GEG / „Heizungsgesetz“)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangssprachlich Heizungsgesetz) in der seit 2024 geltenden Fassung verlangt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeitet. Wann die Pflicht im Bestand greift, hängt an der kommunalen Wärmeplanung.
- Neubau im Neubaugebiet: 65-%-Pflicht bereits seit 1.1.2024
- Bestand in Großstädten (über 100.000 Einwohner): ab spätestens 30.6.2026 (mit Vorliegen der Wärmeplanung)
- Bestand in kleineren Kommunen: ab spätestens 30.6.2028
- Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden
Stand der geplanten Reform
Eine weitergehende Reform (Gebäude-Energie-Gesetz neu) ist Stand 2026 politisch angekündigt, aber noch nicht in Kraft. Maßgeblich bleibt das geltende GEG 2024 — Aussagen zur „Abschaffung der 65-%-Regel“ sind bis zu einer Verkündung unverbindlich.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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