Aktuelle Gesetze & Pflichten

E-Rechnungspflicht (Hausverwaltung & WEG)

Mit dem Wachstumschancengesetz gilt seit dem 1. Januar 2025 im inländischen B2B-Bereich die E-Rechnung. Wichtig für Verwalter: Die Pflicht, strukturierte E-Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) entgegenzunehmen und zu verarbeiten, besteht bereits jetzt — unabhängig davon, ob man selbst welche versenden muss.

Rechtsgrundlagen:§ 14 UStG§ 34a UStDVWachstumschancengesetz
  • Empfangspflicht: seit 1.1.2025 für alle Unternehmen, ausdrücklich auch WEG, Vermieter und Hausverwaltungen
  • Versandpflicht: ab 1.1.2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 1.1.2028 für alle übrigen
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind dauerhaft vom Versand befreit — nicht aber vom Empfang
  • Aufbewahrung des strukturierten Teils: 8 Jahre

Auch reine WEG betroffen

Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Verwalter müssen Handwerker- und Dienstleisterrechnungen im strukturierten Format (XRechnung/ZUGFeRD) annehmen und revisionssicher archivieren können — ein typischer Fall für eine geeignete Verwaltungssoftware.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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