Erbschaft- & Schenkungsteuer (Immobilie)
Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, fällt grundsätzlich Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Wie viel, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis, vom Wert und von Freibeträgen ab — die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.
| Verhältnis | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Partner | 500.000 € |
| Kind | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Übrige (z. B. Geschwister, Nichten) | 20.000 € |
Familienheim & Vermietung
Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehegatten steuerfrei übergehen (bei 10 Jahren Selbstnutzung), für Kinder bis 200 m² Wohnfläche. Vermietete Wohnimmobilien werden zudem nur mit 90 % ihres Werts angesetzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag beim Erben einer Immobilie?
Kann man ein Haus steuerfrei vererben?
Wie werden vermietete Immobilien bewertet?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Spekulationssteuer (Immobilie)
Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung (§ 23 EStG). Bei durchgängiger Eigennutzung entfällt sie.
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer auf den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Steuersatz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.