Steuer & Abgaben

Erbschaft- & Schenkungsteuer (Immobilie)

Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, fällt grundsätzlich Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Wie viel, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis, vom Wert und von Freibeträgen ab — die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Rechtsgrundlagen:§ 16 ErbStG§ 13 ErbStG§ 13d ErbStG
VerhältnisFreibetrag
Ehegatte / eingetragener Partner500.000 €
Kind400.000 €
Enkel200.000 €
Übrige (z. B. Geschwister, Nichten)20.000 €

Familienheim & Vermietung

Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehegatten steuerfrei übergehen (bei 10 Jahren Selbstnutzung), für Kinder bis 200 m² Wohnfläche. Vermietete Wohnimmobilien werden zudem nur mit 90 % ihres Werts angesetzt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag beim Erben einer Immobilie?
Je nach Verhältnis: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel; die Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut.
Kann man ein Haus steuerfrei vererben?
Das selbstgenutzte Familienheim kann für Ehegatten steuerfrei übergehen (10 Jahre Selbstnutzung), für Kinder steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche.
Wie werden vermietete Immobilien bewertet?
Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts angesetzt — 10 % bleiben steuerfrei (§ 13d ErbStG).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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