Steuer & Abgaben

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird auf den Kaufpreis berechnet. Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest — die Sätze reichen von 3,5 % bis 6,5 %. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch nötig ist.

Rechtsgrundlagen:GrEStG§ 11 GrEStG
  • Bemessungsgrundlage: der vereinbarte Kaufpreis (inkl. mitverkaufter fester Bestandteile)
  • Niedrigster Satz: Bayern mit 3,5 %
  • Höchster Satz: 6,5 % (u. a. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland, Brandenburg)
  • Fällig rund einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids

Aktuellen Satz prüfen

Die Bundesländer ändern ihre Sätze gelegentlich. Den exakten, aktuell geltenden Steuersatz für das betreffende Bundesland vor dem Kauf beim zuständigen Finanzamt oder Notar bestätigen lassen.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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