Steuer & Abgaben

Spekulationssteuer (Immobilie)

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, ist dieser als privates Veräußerungsgeschäft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (§ 23 EStG). Für die Fristberechnung zählen die Daten der notariellen Kauf- und Verkaufsverträge.

Rechtsgrundlagen:§ 23 EStG
  • 10-Jahres-Frist: maßgeblich sind notarieller Kaufvertrag bis notarieller Verkaufsvertrag
  • Eigennutzungs-Ausnahme: steuerfrei, wenn im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt
  • Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (bis 2023: 600 €)

Achtung gewerblicher Handel

Wer in fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden — dann greift zusätzlich die Gewerbesteuer, unabhängig von der 10-Jahres-Frist.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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