Mietkaution
Die Mietkaution sichert Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Sie darf höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen und ist insolvenzfest, getrennt vom Vermögen des Vermieters, zu verzinsen anzulegen.
Der Mieter darf die Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter innerhalb einer angemessenen Prüffrist — nach der Rechtsprechung in der Regel bis zu sechs Monate — abrechnen; einen Teilbetrag darf er für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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