WEG-Verwaltung
Sonderumlage
Reichen Wirtschaftsplan und Erhaltungsrücklage für eine Ausgabe nicht aus — etwa bei einer unvorhergesehenen Reparatur —, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen.
Rechtsgrundlagen:§ 28 WEG
Die Sonderumlage bedarf eines Beschlusses der Eigentümerversammlung und wird in der Regel nach dem Miteigentumsanteil verteilt. Sie ist zweckgebunden für die beschlossene Maßnahme.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.