Erhaltungsrücklage
Die Erhaltungsrücklage ist ein finanzielles Polster der Gemeinschaft für größere Erhaltungsmaßnahmen — etwa Dach, Fassade oder Heizungsanlage. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung.
Die Zuführung wird über den Wirtschaftsplan beschlossen und ist Teil des Hausgelds. Bei vermieteten Eigentumswohnungen ist die Zuführung zur Rücklage nicht auf den Mieter umlagefähig.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Hausgeld
Die monatlichen Vorschüsse der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten und der Erhaltungsrücklage.
Sonderumlage
Eine zusätzliche, einmalige Zahlung der Eigentümer, wenn die geplanten Mittel oder die Rücklage nicht ausreichen.
Wirtschaftsplan
Die jährliche Vorausschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG, aus der sich die Hausgeld-Vorschüsse ergeben (§ 28 WEG).