WEG-Verwaltung

Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist ein finanzielles Polster der Gemeinschaft für größere Erhaltungsmaßnahmen — etwa Dach, Fassade oder Heizungsanlage. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

Rechtsgrundlagen:§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

Die Zuführung wird über den Wirtschaftsplan beschlossen und ist Teil des Hausgelds. Bei vermieteten Eigentumswohnungen ist die Zuführung zur Rücklage nicht auf den Mieter umlagefähig.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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