WEG-Verwaltung

Hausgeld

Das Hausgeld ist der regelmäßige Beitrag jedes Eigentümers an die Gemeinschaft. Es basiert auf dem beschlossenen Wirtschaftsplan und wird nach dem Miteigentumsanteil oder einem vereinbarten Schlüssel verteilt.

Rechtsgrundlagen:§ 28 WEG

Das Hausgeld deckt unter anderem Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums, Versicherungen, Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Nicht alle Hausgeld-Bestandteile sind bei vermieteten Wohnungen auf den Mieter umlagefähig.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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