Hausgeld
Das Hausgeld ist der regelmäßige Beitrag jedes Eigentümers an die Gemeinschaft. Es basiert auf dem beschlossenen Wirtschaftsplan und wird nach dem Miteigentumsanteil oder einem vereinbarten Schlüssel verteilt.
Das Hausgeld deckt unter anderem Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums, Versicherungen, Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Nicht alle Hausgeld-Bestandteile sind bei vermieteten Wohnungen auf den Mieter umlagefähig.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Wirtschaftsplan
Die jährliche Vorausschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG, aus der sich die Hausgeld-Vorschüsse ergeben (§ 28 WEG).
Erhaltungsrücklage
Die angesparte Rücklage der WEG für künftige Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (früher „Instandhaltungsrücklage“).
Sonderumlage
Eine zusätzliche, einmalige Zahlung der Eigentümer, wenn die geplanten Mittel oder die Rücklage nicht ausreichen.