Umlageschlüssel
Der Umlageschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten einer Position auf die Parteien verteilt werden. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, gilt für die meisten Kosten die Wohnfläche (§ 556a BGB).
- Wohnfläche — gesetzlicher Standard ohne abweichende Vereinbarung
- Personenzahl im Haushalt
- Erfasster Verbrauch (Zähler)
- Anzahl der Wohneinheiten
Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung einen überwiegend verbrauchsabhängigen Maßstab vor (mindestens 50, höchstens 70 %).
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten — geregelt in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Heizkostenabrechnung
Die überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung.