Betriebskosten & Abrechnung

Umlageschlüssel

Der Umlageschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten einer Position auf die Parteien verteilt werden. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, gilt für die meisten Kosten die Wohnfläche (§ 556a BGB).

Rechtsgrundlagen:§ 556a BGBHeizkostenV
  • Wohnfläche — gesetzlicher Standard ohne abweichende Vereinbarung
  • Personenzahl im Haushalt
  • Erfasster Verbrauch (Zähler)
  • Anzahl der Wohneinheiten

Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung einen überwiegend verbrauchsabhängigen Maßstab vor (mindestens 50, höchstens 70 %).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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