Umsatzsteuer bei Vermietung
Wohnungsvermietung ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet aber auch: kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Bei der Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren.
- Wohnraumvermietung: umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG), kein Vorsteuerabzug
- Gewerbevermietung an Unternehmer: Option zur Umsatzsteuer möglich (§ 9 UStG)
- Die Option eröffnet den Vorsteuerabzug, etwa aus Bau- und Sanierungskosten
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) können nicht zur Umsatzsteuer optieren
Häufige Fragen
Ist die Vermietung umsatzsteuerpflichtig?
Was bringt die Option zur Umsatzsteuer?
Können Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optieren?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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