Steuer & Abgaben

Umsatzsteuer bei Vermietung

Wohnungsvermietung ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet aber auch: kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen. Bei der Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren.

Rechtsgrundlagen:§ 4 Nr. 12 UStG§ 9 UStG§ 19 UStG
  • Wohnraumvermietung: umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG), kein Vorsteuerabzug
  • Gewerbevermietung an Unternehmer: Option zur Umsatzsteuer möglich (§ 9 UStG)
  • Die Option eröffnet den Vorsteuerabzug, etwa aus Bau- und Sanierungskosten
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) können nicht zur Umsatzsteuer optieren

Häufige Fragen

Ist die Vermietung umsatzsteuerpflichtig?
Die Vermietung von Wohnraum ist umsatzsteuerfrei. Bei Gewerbevermietung an Unternehmer kann freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.
Was bringt die Option zur Umsatzsteuer?
Sie eröffnet den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen (z. B. Bau, Sanierung), lohnt sich also vor allem bei hohen Investitionen.
Können Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optieren?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, kann nicht zur Umsatzsteuer optieren.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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