Steuer & Abgaben

Zweitwohnungsteuer

Viele Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer auf Nebenwohnungen. Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer; Höhe und Ausgestaltung legt jede Gemeinde selbst fest.

Rechtsgrundlagen:Art. 105 GGkommunale Satzungen

Bemessungsgrundlage ist meist die jährliche Nettokaltmiete; die Sätze reichen je nach Kommune etwa von 8 bis 18 %. Bei einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung kann die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden — allerdings innerhalb des monatlichen Höchstbetrags für die Unterkunft.

Häufige Fragen

Wer muss Zweitwohnungsteuer zahlen?
Wer neben dem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung in einer Gemeinde innehat, die eine Zweitwohnungsteuer erhebt.
Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?
Je nach Kommune meist zwischen 8 und 18 % der jährlichen Nettokaltmiete; einige Städte erheben gar keine.
Ist die Zweitwohnungsteuer absetzbar?
Bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung ja, allerdings innerhalb des monatlichen Höchstbetrags für die Zweitunterkunft.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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