Steuer & Abgaben

Grundsteuer-Zahlungstermine

Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer an die Gemeinde — in der Regel in vier Quartalsraten. Seit der Grundsteuerreform 2025 haben sich vielerorts die Beträge geändert, die Zahlungstermine selbst bleiben jedoch gleich.

Rechtsgrundlagen:§ 28 GrStG§ 34 GrStG
  • Quartalsweise fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
  • Auf Antrag jährliche Zahlung in einem Betrag zum 1. Juli
  • Bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer als Betriebskosten umlagefähig

Erlass bei Ertragsminderung

Bei erheblichem, unverschuldetem Mietausfall kann ein teilweiser Grundsteuererlass beantragt werden — der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres zu stellen (§ 34 GrStG).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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