Kostenloses Tool · § 557b BGB
Ausgangsmiete und die beiden VPI-Werte eingeben — der Rechner ermittelt die neue Indexmiete, die Indexsteigerung und den Erhöhungsbetrag nach § 557b BGB.
Ausgangsmiete und beide VPI-Werte eingeben — die neue Indexmiete erscheint sofort.
Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.
Rechtsgrundlage
Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Steigt der Index, kann die Miete im gleichen Verhältnis angepasst werden: neue Miete = Ausgangsmiete × (VPI neu ÷ VPI alt). Eine gesonderte Begründung über Mietspiegel oder Vergleichswohnungen ist nicht nötig — der Indexstand genügt.
Zwischen zwei Anpassungen müssen mindestens zwölf Monate liegen. Die Erhöhung ist dem Mieter in Textform mit beiden Indexwerten mitzuteilen und wird zu Beginn des übernächsten Monats nach Zugang wirksam. Während der Indexbindung sind Erhöhungen nach § 558 (Vergleichsmiete) ausgeschlossen; Modernisierungsumlagen bleiben in engen Grenzen möglich.
Die neue Miete ergibt sich aus: Ausgangsmiete × (VPI neu ÷ VPI alt). Der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes bildet die Preisentwicklung ab. Steigt der Index um beispielsweise 8 Prozent, darf auch die Miete um 8 Prozent steigen.
Die Miete muss zwischen zwei Anpassungen jeweils mindestens zwölf Monate unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Eine Anpassung ist also frühestens ein Jahr nach der letzten möglich.
Die Erhöhung ist in Textform mitzuteilen. Anzugeben sind die eingetretene Änderung des Preisindexes (alter und neuer Wert) sowie die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Die neue Miete wird mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang wirksam.
Die Monatswerte des Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis). Maßgeblich sind die Indexstände der Monate, in denen die letzte und die neue Anpassung erfolgen.
Havera verwaltet Indexklauseln je Mietverhältnis und erinnert Sie an jede zulässige Anpassung.
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