Kostenloses Tool · § 551 BGB
Kautionsbetrag, Zeitraum und Zinssatz eingeben — der Rechner ermittelt die aufgelaufenen Zinsen mit jährlichem Zinseszins nach § 551 BGB und erstellt Ihre Kautionsabrechnung.
Kautionsbetrag, Einzahlungs- und Enddatum eingeben — die Zinsen erscheinen sofort.
Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.
Rechtsgrundlage
Die Mietkaution ist eine Sicherheit — sie bleibt wirtschaftlich Eigentum des Mieters. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die anfallenden Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter zu.
Bei Auszug rechnet der Vermieter die Kaution ab: Kautionsbetrag plus aufgelaufene Zinsen, abzüglich berechtigter Forderungen (z. B. offene Miete, nachgewiesene Schäden, noch ausstehende Betriebskostennachzahlungen). Der verbleibende Betrag ist an den Mieter auszuzahlen. Genau diese Aufstellung erzeugt das Tool als fertige Kautionsabrechnung.
Ja. Nach § 551 Abs. 3 BGB ist die Kaution vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Maßgeblich ist der übliche Sparzinssatz für Einlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Er richtet sich nach den tatsächlichen Marktkonditionen und schwankt: 2015–2022 lag er nahe null Prozent, seit 2023 ist er wieder gestiegen. Tragen Sie den Satz Ihrer Bank ein.
Die Zinsen werden jährlich dem Kautionsguthaben zugeschlagen (Zinseszins). Der Rechner verzinst den Betrag taggenau vom Einzahlungs- bis zum Abrechnungsdatum und schlägt die Zinsen jedes Jahr dem Saldo zu.
Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Mieter darf die Kaution zudem in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
In Havera hinterlegen Sie die Kaution je Mietverhältnis — inklusive Zinsen, Fristen und Abrechnung beim Auszug.
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