Kostenloses Tool · Peterssche Formel
Herstellungskosten und Wohnfläche eingeben — der Rechner ermittelt die empfohlene Rücklage nach Peterscher Formel pro Monat und Jahr, mit Vergleich zu Faustregel und II. BV.
Herstellungskosten und Wohnfläche eingeben — die empfohlene Rücklage erscheint sofort.
Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.
Methodik
Wer eine Immobilie oder Eigentumswohnung hält, sollte für künftige Reparaturen und Sanierungen Geld zurücklegen. Die Frage ist: wie viel? Die Peterssche Formel ist der bekannteste Ansatz. Sie unterstellt, dass über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren rund das 1,5-Fache der Herstellungskosten für Instandhaltung anfällt: (Herstellungskosten/m² × 1,5) ÷ 80 ergibt die jährliche Rücklage je Quadratmeter. Bei einer Eigentumswohnung fließt zusätzlich der Faktor 0,7 ein, da nur das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Zur Einordnung zeigt der Rechner zwei Vergleichswerte: die einfache Faustregel von rund 1 €/m² pro Monat und die gestaffelten Richtwerte der II. Berechnungsverordnung (§ 28), die nach Gebäudealter unterscheiden. So sehen Sie auf einen Blick, ob Ihre geplante Rücklage im üblichen Rahmen liegt.
Seit 2020 heißt die Instandhaltungsrücklage im WEG-Recht offiziell Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Gemeint ist dieselbe zweckgebundene Rücklage der Eigentümergemeinschaft — die Begriffe werden synonym verwendet.
Die jährliche Rücklage pro Quadratmeter ergibt sich aus (Herstellungskosten je m² × 1,5) ÷ 80. Sie geht davon aus, dass über 80 Jahre etwa das 1,5-Fache der Herstellungskosten für Instandhaltung anfällt. Bei einer WEG-Wohnung wird zusätzlich mit dem Faktor 0,7 der Anteil am Gemeinschaftseigentum berücksichtigt.
Als grobe Faustregel gilt rund 1 €/m² pro Monat. Genauer rechnet die Peterssche Formel je nach Herstellungskosten und Alter. Die II. Berechnungsverordnung nennt gestaffelte Richtwerte je Gebäudealter als weitere Orientierung.
Seit der WEG-Reform 2020 heißt die Instandhaltungsrücklage offiziell „Erhaltungsrücklage“ (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Gemeint ist dieselbe zweckgebundene Rücklage der Eigentümergemeinschaft für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums.
Nein, eine feste gesetzliche Höhe gibt es nicht. Die Eigentümergemeinschaft beschließt eine angemessene Rücklage. Formeln und Richtwerte helfen, „angemessen“ zu begründen.
In Havera behalten Sie Rücklagen, Ausgaben und Kontostände je Objekt im Blick — mit klarer Historie.
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