Kostenloses Tool · § 557a BGB

Staffelmiete: Verlauf berechnen.

Start-Kaltmiete, Erhöhungsbetrag und Intervall eingeben — der Rechner zeigt Miete je Staffel und Gesamtsumme über die gesamte Laufzeit.

Start-Kaltmiete und Erhöhung je Staffel eingeben — der Mietverlauf erscheint sofort.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.

Rechtsgrundlage

Feste Beträge, planbarer Verlauf.

Die Staffelmiete legt Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag fest (§ 557a BGB). Beide Seiten wissen von Anfang an, wie sich die Miete entwickelt. Wichtig: Jede Staffel muss als fester Geldbetrag ausgewiesen sein — eine reine Prozentangabe ist unwirksam. Zudem muss jede Staffel mindestens zwölf Monate gelten.

Während der Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen — etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 oder wegen Modernisierung nach § 559 — grundsätzlich ausgeschlossen. In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt die zulässige Höchstmiete allerdings für jede einzelne Staffel.

Häufige Fragen

Wie funktioniert eine Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete werden künftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt (§ 557a BGB). Zu festgelegten Zeitpunkten steigt die Miete um einen vorab vereinbarten Betrag. Andere Mieterhöhungen (etwa nach Vergleichsmiete) sind während der Laufzeit ausgeschlossen.

Muss die Staffel als Betrag oder Prozentsatz angegeben werden?

Als fester Geldbetrag. § 557a Abs. 1 BGB verlangt, dass die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag ausgewiesen ist. Eine reine Prozentangabe genügt nicht und macht die Staffel unwirksam.

Wie lange muss eine Staffel mindestens gelten?

Jede Staffel muss mindestens zwölf Monate unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Eine kürzere Staffelung ist unwirksam.

Gilt bei Staffelmiete eine Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze des § 558 BGB gilt für die Staffelmiete nicht. Allerdings ist in Gebieten mit Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete die zulässige Höchstmiete für jede Staffel zu beachten.

Mietentwicklung im Blick

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