Steuer & Abgaben

Aufbewahrungsfristen

Wie lange Unterlagen aufbewahrt werden müssen, regeln Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch. Mit der Reform zum 1. Januar 2025 wurde die Frist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt — ein Punkt, den viele Quellen noch falsch darstellen.

Rechtsgrundlagen:§ 147 AO§ 257 HGB§ 14b UStG
UnterlageAufbewahrungsfrist
Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare10 Jahre
Buchungsbelege & Rechnungen (seit 1.1.2025)8 Jahre
Geschäftsbriefe & E-Mails6 Jahre
WEG-Versammlungsprotokolledauerhaft
Privatvermieter (Empfehlung, keine Pflicht)4–6 Jahre

Fristbeginn

Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht bzw. die Unterlage entstanden ist. Erst danach laufen die 8 bzw. 10 Jahre.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

Havera übernimmt Abrechnungen, Fristen und Schriftverkehr automatisch — DSGVO-konform, EU-gehostet.