Betriebskosten & Abrechnung

Betriebskosten bei Leerstand

Leerstand ist das unternehmerische Risiko des Vermieters. Die auf leerstehende Einheiten entfallenden Betriebskosten muss er selbst tragen; eine Verschiebung dieser Kosten auf die verbleibenden Mieter ist unzulässig.

Rechtsgrundlagen:§ 556 BGB§ 556a BGB

Bei flächenabhängigen Kosten bleibt der Anteil der leerstehenden Wohnung beim Vermieter. Verbrauchsabhängige Kosten werden nach der tatsächlichen Erfassung verteilt. Eine Änderung des Umlageschlüssels wegen Leerstands kommt nur bei erheblichem, dauerhaftem Leerstand in Betracht.

Häufiger Fehler

Werden Leerstandskosten anteilig auf die Mieter umgelegt, ist die Abrechnung angreifbar. Der Umlageschlüssel ist so anzuwenden, dass die leerstehende Einheit rechnerisch mitgezählt wird.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Betriebskosten bei einer leerstehenden Wohnung?
Der Vermieter trägt die auf den Leerstand entfallenden Betriebskosten selbst; sie dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden.
Darf der Umlageschlüssel wegen Leerstand geändert werden?
Nur bei erheblichem, dauerhaftem Leerstand. Im Regelfall bleibt der vereinbarte Schlüssel bestehen, und die leerstehende Einheit wird mitgerechnet.
Wie werden verbrauchsabhängige Kosten bei Leerstand abgerechnet?
Nach der tatsächlichen Erfassung; verbraucht eine leere Wohnung nichts, entsteht dort kein verbrauchsabhängiger Kostenanteil, die Grundkosten trägt der Vermieter.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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