Betriebskosten bei Leerstand
Leerstand ist das unternehmerische Risiko des Vermieters. Die auf leerstehende Einheiten entfallenden Betriebskosten muss er selbst tragen; eine Verschiebung dieser Kosten auf die verbleibenden Mieter ist unzulässig.
Bei flächenabhängigen Kosten bleibt der Anteil der leerstehenden Wohnung beim Vermieter. Verbrauchsabhängige Kosten werden nach der tatsächlichen Erfassung verteilt. Eine Änderung des Umlageschlüssels wegen Leerstands kommt nur bei erheblichem, dauerhaftem Leerstand in Betracht.
Häufiger Fehler
Werden Leerstandskosten anteilig auf die Mieter umgelegt, ist die Abrechnung angreifbar. Der Umlageschlüssel ist so anzuwenden, dass die leerstehende Einheit rechnerisch mitgezählt wird.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Betriebskosten bei einer leerstehenden Wohnung?
Darf der Umlageschlüssel wegen Leerstand geändert werden?
Wie werden verbrauchsabhängige Kosten bei Leerstand abgerechnet?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten — geregelt in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Umlageschlüssel
Der Verteilungsmaßstab, nach dem Betriebskosten auf die einzelnen Mieter oder Einheiten aufgeteilt werden.
Umlagefähige vs. nicht umlagefähige Kosten
Nur laufende Betriebskosten nach § 2 BetrKV dürfen auf Mieter umgelegt werden. Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltungskosten gehören nicht dazu — bei Mischkosten ist der nicht umlagefähige Anteil herauszurechnen.