Eigenbedarfskündigung
Der häufigste Kündigungsgrund eines Vermieters ist der Eigenbedarf: Er benötigt die vermietete Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts. Die Kündigung muss den Bedarf konkret und nachvollziehbar begründen.
- Nur natürliche Personen (nicht z. B. eine GmbH) können Eigenbedarf geltend machen
- Begünstigt sind v. a. der Vermieter selbst, nahe Familienangehörige und Haushaltsangehörige
- Es gelten die ordentlichen Kündigungsfristen von 3, 6 oder 9 Monaten je nach Mietdauer
- Der Mieter kann unter Härtefallgesichtspunkten widersprechen (§ 574 BGB)
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Wird Eigenbedarf nur vorgeschoben, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig — etwa für Umzugs- und Mehrkosten des Mieters. Der Bedarf muss real und dauerhaft sein.
Häufige Fragen
Wer kann Eigenbedarf anmelden?
Welche Kündigungsfrist gilt bei Eigenbedarf?
Kann der Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprechen?
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Mietaufhebungsvertrag
Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden — oft verbunden mit einer Abstandszahlung.
Kündigung wegen Zahlungsverzug
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist (§§ 543, 569 BGB). Eine Nachzahlung kann die Kündigung heilen.
Fristen in der Hausverwaltung
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Fristen für Miet- und WEG-Verwaltung in Deutschland — von der Betriebskostenabrechnung bis zur Beschlussanfechtung.