Mietaufhebungsvertrag
Mit einem Mietaufhebungsvertrag beenden beide Seiten das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen — unabhängig von Kündigungsfristen und Kündigungsgründen. Häufig zahlt der Vermieter dem Mieter dafür eine Abfindung (Abstandszahlung).
Der Vertrag kann das Mietverhältnis zu jedem gewünschten Termin beenden. Für den Vermieter ist er oft attraktiver als eine Eigenbedarfskündigung, weil er kein Prozess- und Räumungsrisiko trägt. Eine gesetzliche Form ist nicht vorgeschrieben, Schriftform ist aber dringend zu empfehlen.
Abstandszahlung
Höhe und Bedingungen der Abfindung sind frei verhandelbar. Sinnvoll ist, im Vertrag auch Übergabetermin, Zustand der Wohnung und die Erledigung etwaiger Ansprüche (z. B. Kaution, Renovierung) zu regeln.
Häufige Fragen
Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Wie hoch ist eine Abstandszahlung beim Auszug?
Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich sein?
Was ist der Unterschied zur Kündigung?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Eigenbedarfskündigung
Ordentliche Kündigung des Vermieters, weil er die Wohnung für sich, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Nur natürliche Personen können Eigenbedarf geltend machen.
Mietkaution
Die Sicherheitsleistung des Mieters, begrenzt auf höchstens drei Monatskaltmieten und getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen (§ 551 BGB).
Fristen in der Hausverwaltung
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Fristen für Miet- und WEG-Verwaltung in Deutschland — von der Betriebskostenabrechnung bis zur Beschlussanfechtung.