Mietrecht & Fristen

Mietaufhebungsvertrag

Mit einem Mietaufhebungsvertrag beenden beide Seiten das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen — unabhängig von Kündigungsfristen und Kündigungsgründen. Häufig zahlt der Vermieter dem Mieter dafür eine Abfindung (Abstandszahlung).

Rechtsgrundlagen:§ 311 BGB§ 542 BGB

Der Vertrag kann das Mietverhältnis zu jedem gewünschten Termin beenden. Für den Vermieter ist er oft attraktiver als eine Eigenbedarfskündigung, weil er kein Prozess- und Räumungsrisiko trägt. Eine gesetzliche Form ist nicht vorgeschrieben, Schriftform ist aber dringend zu empfehlen.

Abstandszahlung

Höhe und Bedingungen der Abfindung sind frei verhandelbar. Sinnvoll ist, im Vertrag auch Übergabetermin, Zustand der Wohnung und die Erledigung etwaiger Ansprüche (z. B. Kaution, Renovierung) zu regeln.

Häufige Fragen

Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Eine einvernehmliche Vereinbarung, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden — ohne Bindung an Kündigungsfristen oder -gründe.
Wie hoch ist eine Abstandszahlung beim Auszug?
Es gibt keine gesetzliche Höhe; die Abfindung ist frei verhandelbar und richtet sich nach dem Interesse des Vermieters an der schnellen Beendigung.
Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich sein?
Gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben, die Schriftform ist aber aus Beweisgründen dringend zu empfehlen.
Was ist der Unterschied zur Kündigung?
Die Kündigung ist einseitig und an Fristen und Gründe gebunden; der Aufhebungsvertrag wird einvernehmlich geschlossen und ist flexibel gestaltbar.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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