WEG-Verwaltung

Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung fassen die Wohnungseigentümer ihre Beschlüsse — etwa über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsmaßnahmen oder die Bestellung des Verwalters.

Rechtsgrundlagen:§ 24 WEG§ 25 WEG§ 45 WEG

Die Einladung erfolgt durch den Verwalter in Textform mit einer Frist von mindestens drei Wochen. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.

Anfechtung

Beschlüsse können binnen eines Monats nach der Versammlung durch Klage angefochten werden; die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten vorliegen (§ 45 WEG).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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