Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung fassen die Wohnungseigentümer ihre Beschlüsse — etwa über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsmaßnahmen oder die Bestellung des Verwalters.
Die Einladung erfolgt durch den Verwalter in Textform mit einer Frist von mindestens drei Wochen. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig.
Anfechtung
Beschlüsse können binnen eines Monats nach der Versammlung durch Klage angefochten werden; die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten vorliegen (§ 45 WEG).
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage; seit der WEG-Reform 2020 ein eigenständiger, rechtsfähiger Verband.
Wirtschaftsplan
Die jährliche Vorausschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG, aus der sich die Hausgeld-Vorschüsse ergeben (§ 28 WEG).
Fristen in der Hausverwaltung
Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Fristen für Miet- und WEG-Verwaltung in Deutschland — von der Betriebskostenabrechnung bis zur Beschlussanfechtung.