WEG-Verwaltung

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umfasst alle Eigentümer einer Wohnanlage. Mit der WEG-Reform 2020 wurde sie als Verband rechtsfähig (§ 9a WEG) — sie kann selbst Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und klagen.

Rechtsgrundlagen:§ 9a WEG§ 10 WEG

Jeder Eigentümer hält Sondereigentum an seiner Wohnung und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Über das Gemeinschaftseigentum entscheidet die Gemeinschaft durch Beschluss in der Eigentümerversammlung; die laufende Verwaltung übernimmt der bestellte Verwalter.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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