WEG-Verwaltung

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist die Budgetplanung der Gemeinschaft für das kommende Wirtschaftsjahr. Aus ihm leiten sich die monatlichen Hausgeld-Vorschüsse der Eigentümer ab.

Rechtsgrundlagen:§ 28 Abs. 1 WEG

Der Verwalter stellt den Wirtschaftsplan auf; die Eigentümer beschließen über die Höhe der Vorschüsse. Er umfasst die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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