Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist die Budgetplanung der Gemeinschaft für das kommende Wirtschaftsjahr. Aus ihm leiten sich die monatlichen Hausgeld-Vorschüsse der Eigentümer ab.
Der Verwalter stellt den Wirtschaftsplan auf; die Eigentümer beschließen über die Höhe der Vorschüsse. Er umfasst die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Jahresabrechnung (WEG)
Die Ist-Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 28 Abs. 2 WEG).
Hausgeld
Die monatlichen Vorschüsse der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten und der Erhaltungsrücklage.
Erhaltungsrücklage
Die angesparte Rücklage der WEG für künftige Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (früher „Instandhaltungsrücklage“).