Steuer & Abgaben

Erhaltungsrücklage steuerlich absetzen

Ein häufiges Missverständnis bei vermieteten Eigentumswohnungen: Die in der Hausgeldzahlung enthaltene Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist nicht schon bei der Einzahlung steuerlich absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof 2025 bestätigt.

Rechtsgrundlagen:§ 9 EStGBFH IX R 19/24

Nach dem BFH-Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) liegen abziehbare Werbungskosten erst vor, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die angesparten Mittel tatsächlich für eine Erhaltungsmaßnahme ausgibt. Bis dahin ist das Geld nur angespart, nicht aufgewendet.

Was sofort absetzbar ist

Der laufende Bewirtschaftungsanteil des Hausgelds (z. B. Verwaltervergütung, Versicherungen, Betriebskosten) ist im Zahlungsjahr abziehbar — nur der Rücklagenanteil wird steuerlich erst später wirksam.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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