Fernablesbare Zähler & UVI-Pflicht
Die novellierte Heizkostenverordnung verlangt fernablesbare Messgeräte und eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Ziel ist, Bewohner monatlich über ihren Verbrauch zu informieren und so Energie zu sparen.
- Nachrüst-/Austauschpflicht auf fernablesbare Zähler bis 31.12.2026
- Ab 2027: monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) an die Bewohner
- Bei fernablesbarer Technik besteht die UVI-Pflicht schon heute
6 % Kürzungsrecht
Erhält der Mieter die vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation nicht, darf er seinen Heizkostenanteil um 6 % kürzen — zusätzlich zum 15-%-Recht bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Heizkostenabrechnung
Die überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung.
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten — geregelt in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Umlageschlüssel
Der Verteilungsmaßstab, nach dem Betriebskosten auf die einzelnen Mieter oder Einheiten aufgeteilt werden.