Aktuelle Gesetze & Pflichten

Fernablesbare Zähler & UVI-Pflicht

Die novellierte Heizkostenverordnung verlangt fernablesbare Messgeräte und eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Ziel ist, Bewohner monatlich über ihren Verbrauch zu informieren und so Energie zu sparen.

Rechtsgrundlagen:§ 5 HeizkostenV§ 6a HeizkostenV
  • Nachrüst-/Austauschpflicht auf fernablesbare Zähler bis 31.12.2026
  • Ab 2027: monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) an die Bewohner
  • Bei fernablesbarer Technik besteht die UVI-Pflicht schon heute

6 % Kürzungsrecht

Erhält der Mieter die vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation nicht, darf er seinen Heizkostenanteil um 6 % kürzen — zusätzlich zum 15-%-Recht bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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