WEG-Verwaltung

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist meist Teil der Teilungserklärung und regelt das Zusammenleben der Eigentümer: Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie etwaige Sondernutzungsrechte.

Rechtsgrundlagen:§ 10 WEG§ 5 Abs. 4 WEG

Sie geht den gesetzlichen Regelungen des WEG vor, soweit diese abdingbar sind. Eine Änderung erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer — es sei denn, die Gemeinschaftsordnung enthält eine Öffnungsklausel, die Mehrheitsentscheidungen zulässt.

Häufige Fragen

Was ist die Gemeinschaftsordnung?
Das Regelwerk der WEG, das Rechte, Pflichten, Kostenverteilung und Nutzung festlegt; sie ist meist Teil der Teilungserklärung.
Kann man die Gemeinschaftsordnung ändern?
Grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Eine Öffnungsklausel kann Mehrheitsbeschlüsse für bestimmte Änderungen erlauben.
Was ist der Unterschied zur Hausordnung?
Die Gemeinschaftsordnung regelt die grundlegenden Rechtsverhältnisse; die Hausordnung regelt das praktische Zusammenleben (z. B. Ruhezeiten) und kann per Mehrheit beschlossen werden.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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