Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist meist Teil der Teilungserklärung und regelt das Zusammenleben der Eigentümer: Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie etwaige Sondernutzungsrechte.
Sie geht den gesetzlichen Regelungen des WEG vor, soweit diese abdingbar sind. Eine Änderung erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer — es sei denn, die Gemeinschaftsordnung enthält eine Öffnungsklausel, die Mehrheitsentscheidungen zulässt.
Häufige Fragen
Was ist die Gemeinschaftsordnung?
Kann man die Gemeinschaftsordnung ändern?
Was ist der Unterschied zur Hausordnung?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Teilungserklärung
Die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird (§ 8 WEG).
Sondernutzungsrecht
Das Recht eines Eigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums (z. B. Gartenfläche, Stellplatz) allein zu nutzen, unter Ausschluss der übrigen Eigentümer.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage; seit der WEG-Reform 2020 ein eigenständiger, rechtsfähiger Verband.