Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer die alleinige Nutzung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums — etwa eines Gartenanteils, Kellerraums oder Stellplatzes. Eigentum bleibt die Fläche dennoch gemeinschaftlich.
Sondernutzungsrechte werden in der Regel in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung begründet. Sie sind kein Sondereigentum: Für die Erhaltung der Fläche bleibt grundsätzlich die Gemeinschaft zuständig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Häufige Fragen
Was ist ein Sondernutzungsrecht?
Ist ein Sondernutzungsrecht dasselbe wie Sondereigentum?
Wer pflegt eine Sondernutzungsfläche?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
Die rechtliche Trennung zwischen dem eigenen Wohnungseigentum und dem gemeinschaftlich gehaltenen Gebäudeteilen (§ 5 WEG).
Gemeinschaftsordnung
Das Regelwerk der WEG, das Rechte und Pflichten der Eigentümer, Kostenverteilung und Nutzung festlegt — gewissermaßen das Grundgesetz der Gemeinschaft.
Teilungserklärung
Die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird (§ 8 WEG).