WEG-Verwaltung

Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer die alleinige Nutzung eines bestimmten Teils des Gemeinschaftseigentums — etwa eines Gartenanteils, Kellerraums oder Stellplatzes. Eigentum bleibt die Fläche dennoch gemeinschaftlich.

Rechtsgrundlagen:§ 10 WEG§ 5 WEG

Sondernutzungsrechte werden in der Regel in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung begründet. Sie sind kein Sondereigentum: Für die Erhaltung der Fläche bleibt grundsätzlich die Gemeinschaft zuständig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Häufige Fragen

Was ist ein Sondernutzungsrecht?
Das Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums (z. B. Garten oder Stellplatz) allein zu nutzen, während die Fläche rechtlich Gemeinschaftseigentum bleibt.
Ist ein Sondernutzungsrecht dasselbe wie Sondereigentum?
Nein. Beim Sondereigentum gehört die Sache dem Eigentümer; beim Sondernutzungsrecht darf er gemeinschaftliches Eigentum nur exklusiv nutzen.
Wer pflegt eine Sondernutzungsfläche?
Grundsätzlich die Gemeinschaft, sofern die Gemeinschaftsordnung die Pflege- und Kostenlast nicht dem berechtigten Eigentümer zuweist.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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