WEG-Verwaltung

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit ihr teilt der Eigentümer das Gebäude in einzelne Sondereigentumseinheiten und das gemeinschaftliche Eigentum auf; sie wird im Grundbuch eingetragen.

Rechtsgrundlagen:§ 8 WEG§ 7 WEG
  • Enthält die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum samt Miteigentumsanteilen
  • Aufteilungsplan (Baupläne mit Nummerierung) und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind beizufügen
  • Häufig mit der Gemeinschaftsordnung verbunden, die Rechte und Pflichten regelt

Häufige Fragen

Was ist eine Teilungserklärung?
Die Erklärung, mit der ein Gebäude rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und das Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird; sie ist Grundlage jeder WEG.
Was steht in der Teilungserklärung?
Die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Miteigentumsanteile, der Aufteilungsplan und meist die Gemeinschaftsordnung.
Wer erstellt die Teilungserklärung?
Der teilende Eigentümer (meist Bauträger), in der Regel notariell; sie wird beim Grundbuchamt eingetragen.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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