Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit ihr teilt der Eigentümer das Gebäude in einzelne Sondereigentumseinheiten und das gemeinschaftliche Eigentum auf; sie wird im Grundbuch eingetragen.
- Enthält die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum samt Miteigentumsanteilen
- Aufteilungsplan (Baupläne mit Nummerierung) und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind beizufügen
- Häufig mit der Gemeinschaftsordnung verbunden, die Rechte und Pflichten regelt
Häufige Fragen
Was ist eine Teilungserklärung?
Was steht in der Teilungserklärung?
Wer erstellt die Teilungserklärung?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Gemeinschaftsordnung
Das Regelwerk der WEG, das Rechte und Pflichten der Eigentümer, Kostenverteilung und Nutzung festlegt — gewissermaßen das Grundgesetz der Gemeinschaft.
Sondereigentum & Gemeinschaftseigentum
Die rechtliche Trennung zwischen dem eigenen Wohnungseigentum und dem gemeinschaftlich gehaltenen Gebäudeteilen (§ 5 WEG).
Sondernutzungsrecht
Das Recht eines Eigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums (z. B. Gartenfläche, Stellplatz) allein zu nutzen, unter Ausschluss der übrigen Eigentümer.