Gewerblicher Grundstückshandel
Eigentlich ist die private Vermögensverwaltung steuerlich begünstigt. Wer aber innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte ankauft und wieder verkauft, überschreitet nach der Rechtsprechung die Drei-Objekt-Grenze und wird als gewerblicher Grundstückshändler behandelt.
- Mehr als drei Objekte innerhalb von rund fünf Jahren = Indiz für gewerblichen Handel
- Folge: Gewinne unterliegen der Gewerbe- und Einkommensteuer; die 10-Jahres-Steuerfreiheit entfällt
- Die Fünf-Jahres-Frist ist ein Indiz, keine starre Grenze (Gesamtbild der Tätigkeit)
Einzelfall entscheidet
Auch der Verkauf im sechsten Jahr kann je nach Gesamtbild gewerblich sein — oder umgekehrt nicht. Bei mehreren geplanten Verkäufen lohnt steuerliche Beratung vorab.
Häufige Fragen
Was ist die Drei-Objekt-Grenze?
Welche Folgen hat gewerblicher Grundstückshandel?
Ist die Fünf-Jahres-Frist eine feste Grenze?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Spekulationssteuer (Immobilie)
Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung (§ 23 EStG). Bei durchgängiger Eigennutzung entfällt sie.
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer auf den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Steuersatz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Werbungskosten bei Vermietung (Anlage V)
Alle Aufwendungen, die der Erzielung von Mieteinnahmen dienen und in der Anlage V abgesetzt werden können — von Schuldzinsen über AfA bis zu Verwaltungskosten.