Steuer & Abgaben

Gewerblicher Grundstückshandel

Eigentlich ist die private Vermögensverwaltung steuerlich begünstigt. Wer aber innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte ankauft und wieder verkauft, überschreitet nach der Rechtsprechung die Drei-Objekt-Grenze und wird als gewerblicher Grundstückshändler behandelt.

Rechtsgrundlagen:§ 15 EStG§ 23 EStG
  • Mehr als drei Objekte innerhalb von rund fünf Jahren = Indiz für gewerblichen Handel
  • Folge: Gewinne unterliegen der Gewerbe- und Einkommensteuer; die 10-Jahres-Steuerfreiheit entfällt
  • Die Fünf-Jahres-Frist ist ein Indiz, keine starre Grenze (Gesamtbild der Tätigkeit)

Einzelfall entscheidet

Auch der Verkauf im sechsten Jahr kann je nach Gesamtbild gewerblich sein — oder umgekehrt nicht. Bei mehreren geplanten Verkäufen lohnt steuerliche Beratung vorab.

Häufige Fragen

Was ist die Drei-Objekt-Grenze?
Werden innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte gekauft und wieder verkauft, gilt dies als Indiz für gewerblichen Grundstückshandel.
Welche Folgen hat gewerblicher Grundstückshandel?
Die Gewinne sind gewerbe- und einkommensteuerpflichtig, und die Steuerfreiheit nach Ablauf der 10-Jahres-Spekulationsfrist entfällt.
Ist die Fünf-Jahres-Frist eine feste Grenze?
Nein. Sie ist ein Indiz; entscheidend ist das Gesamtbild der Tätigkeit — auch spätere Verkäufe können einbezogen werden.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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