Aktuelle Gesetze & Pflichten

Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung

Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann auf Mieter umgelegt werden. Durch die Grundsteuerreform gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Grundsteuerwerte und kommunale Hebesätze — die Belastung kann je nach Objekt steigen oder sinken.

Rechtsgrundlagen:§ 2 Nr. 1 BetrKV§ 556 BGBGrStG

Maßgeblich für die Umlage ist der tatsächlich gezahlte Grundsteuerbetrag des Abrechnungszeitraums, verteilt nach dem vereinbarten Umlageschlüssel (im Zweifel Wohnfläche). Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist nur prospektiv und in Textform zulässig.

Praxis-Hinweis

Erst den neuen Grundsteuerbescheid abwarten, dann die Vorauszahlung anpassen — eine rückwirkende Erhöhung laufender Vorauszahlungen ist nicht möglich.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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