Mietrecht & Fristen

Staffelmiete & Indexmiete

Statt einzelner Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete können Vermieter die Anpassung von Anfang an vertraglich festlegen — als Staffelmiete (§ 557a BGB) oder Indexmiete (§ 557b BGB). Beide Modelle schließen die normale Vergleichsmieten-Erhöhung für ihre Laufzeit aus.

Rechtsgrundlagen:§ 557a BGB§ 557b BGB
MerkmalStaffelmiete (§ 557a)Indexmiete (§ 557b)
Anpassungfeste Beträge zu festen Terminennach Verbraucherpreisindex
Häufigkeitfrühestens nach 1 Jahr je Staffelhöchstens 1× pro Jahr
Form der Erhöhungbereits im Vertrag vereinbartMitteilung in Textform mit Indexangabe
Kappungsgrenzegilt nichtgilt nicht

Nicht kombinierbar

Staffel- und Indexmiete dürfen nicht gleichzeitig vereinbart werden. Die Mietpreisbremse ist bei beiden zu beachten — bei der Staffelmiete für jede einzelne Stufe.

Häufige Fragen

Was ist besser: Staffelmiete oder Indexmiete?
Die Staffelmiete bietet feste, planbare Steigerungen; die Indexmiete folgt der Inflation und steigt nur, wenn der Verbraucherpreisindex steigt. Bei hoher Inflation bringt die Indexmiete mehr, bei stabilen Preisen die Staffelmiete.
Wie oft darf die Staffelmiete erhöht werden?
Jede Staffel muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben — es ist also höchstens eine Erhöhung pro Jahr möglich, und die Beträge stehen bereits im Mietvertrag.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Index- und Staffelmiete?
Ja. Die Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Märkten die Ausgangsmiete; bei der Staffelmiete wird zusätzlich jede einzelne Staffel daran gemessen.
Wie wird die Indexmiete berechnet?
Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Die prozentuale Veränderung des Index seit der letzten Anpassung wird auf die Miete übertragen; die Erhöhung erfolgt in Textform.
Darf man Staffel- und Indexmiete kombinieren?
Nein. Eine gleichzeitige Vereinbarung beider Modelle ist unzulässig und unwirksam.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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