WEG-Verwaltung

Umlaufbeschluss (§ 23 Abs. 3 WEG)

Mit dem Umlaufbeschluss kann die Gemeinschaft auch außerhalb einer Eigentümerversammlung entscheiden. Seit der WEG-Reform 2020 reicht dafür die Textform (z. B. E-Mail) aus — die frühere Schriftform ist nicht mehr erforderlich.

Rechtsgrundlagen:§ 23 Abs. 3 WEG

Grundsätzlich müssen alle Eigentümer zustimmen (Allstimmigkeit). Die Gemeinschaft kann jedoch für einen konkreten Gegenstand per Mehrheit beschließen, dass dort die einfache Mehrheit genügt (Absenkungsbeschluss).

Textform genügt

Eine Zustimmung per E-Mail ist seit der Reform ausreichend. Veraltete Vorlagen verlangen oft noch die Schriftform mit Originalunterschrift — das ist nicht mehr nötig.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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