Aktuelle Gesetze & Pflichten

Virtuelle Eigentümerversammlung

Eine Gesetzesänderung erlaubt seit dem 17. Oktober 2024 die rein virtuelle Eigentümerversammlung. Bis dahin war eine Online-Teilnahme nur ergänzend zur Präsenzversammlung möglich.

Rechtsgrundlagen:§ 23 Abs. 1a WEG
  • Beschluss mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen, befristet auf höchstens drei Jahre
  • Übergangsregel: bis 2028 muss zusätzlich mindestens eine Präsenzversammlung pro Jahr stattfinden (per einstimmigem Beschluss verzichtbar)
  • Die virtuelle Versammlung muss der Präsenzversammlung technisch gleichwertig sein (Rede, Antrag, Abstimmung in Echtzeit)

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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