Verkehrssicherungspflicht & Winterdienst
Eigentümer und Vermieter müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht (Verkehrssicherungspflicht). Im Winter bedeutet das vor allem die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen und Zugängen.
- Übliche Räumzeiten werktags etwa 7 bis 20 Uhr (kommunal teils abweichend)
- Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden — nicht allein über die Hausordnung
- Auch bei Übertragung bleibt eine Kontrollpflicht des Vermieters bestehen
- Kosten eines beauftragten Winterdienstes sind als Betriebskosten umlagefähig
Haftung
Verletzt sich jemand wegen unterlassener Räumung, haftet der Verkehrssicherungspflichtige (§ 823 BGB). Eine lückenlose Organisation und Dokumentation des Winterdienstes ist daher wichtig.
Häufige Fragen
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Kann die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen werden?
Sind die Kosten des Winterdienstes umlagefähig?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Umlagefähige vs. nicht umlagefähige Kosten
Nur laufende Betriebskosten nach § 2 BetrKV dürfen auf Mieter umgelegt werden. Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltungskosten gehören nicht dazu — bei Mischkosten ist der nicht umlagefähige Anteil herauszurechnen.
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten — geregelt in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Bleileitungsverbot 2026
Seit dem 12. Januar 2026 sind Bleirohre und bleihaltige Bauteile in Trinkwasserinstallationen verboten (Trinkwasserverordnung) — mit Austauschpflicht für Eigentümer und Vermieter.