Verwaltungsbeirat
Der Verwaltungsbeirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwalter. Er unterstützt den Verwalter bei seiner Tätigkeit und überwacht ihn — insbesondere prüft er Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Gemeinschaft darüber beschließt.
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Zahl der Beiratsmitglieder nicht mehr festgelegt; auch ein einköpfiger Beirat ist möglich. Für unentgeltlich tätige Beiräte gilt ein Haftungsprivileg: Sie haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat?
Wie viele Mitglieder muss der Beirat haben?
Haftet ein Beiratsmitglied?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
WEG-Verwalter
Das von der Eigentümergemeinschaft bestellte Organ, das die Anlage verwaltet und Beschlüsse umsetzt (§ 27 WEG).
Jahresabrechnung (WEG)
Die Ist-Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 28 Abs. 2 WEG).
Wirtschaftsplan
Die jährliche Vorausschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG, aus der sich die Hausgeld-Vorschüsse ergeben (§ 28 WEG).