WEG-Verwaltung

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwalter. Er unterstützt den Verwalter bei seiner Tätigkeit und überwacht ihn — insbesondere prüft er Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Gemeinschaft darüber beschließt.

Rechtsgrundlagen:§ 29 WEG

Seit der WEG-Reform 2020 ist die Zahl der Beiratsmitglieder nicht mehr festgelegt; auch ein einköpfiger Beirat ist möglich. Für unentgeltlich tätige Beiräte gilt ein Haftungsprivileg: Sie haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Häufige Fragen

Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat?
Er unterstützt und überwacht den Verwalter und prüft insbesondere Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung.
Wie viele Mitglieder muss der Beirat haben?
Seit der WEG-Reform 2020 gibt es keine feste Zahl mehr; auch ein einziges Mitglied ist zulässig.
Haftet ein Beiratsmitglied?
Unentgeltlich tätige Beiräte haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Haftungsprivileg nach § 29 Abs. 3 WEG).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

Havera übernimmt Abrechnungen, Fristen und Schriftverkehr automatisch — DSGVO-konform, EU-gehostet.