WEG-Verwalter
Der Verwalter ist das ausführende Organ der WEG. Er wird durch Beschluss bestellt, setzt Beschlüsse um, führt die laufende Verwaltung und vertritt die Gemeinschaft nach außen.
- Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
- Umsetzung gefasster Beschlüsse
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und der Erhaltungsrücklage
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG), der eine Prüfung vor der IHK abgelegt hat.
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage; seit der WEG-Reform 2020 ein eigenständiger, rechtsfähiger Verband.
Wirtschaftsplan
Die jährliche Vorausschau über Einnahmen und Ausgaben der WEG, aus der sich die Hausgeld-Vorschüsse ergeben (§ 28 WEG).
Jahresabrechnung (WEG)
Die Ist-Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 28 Abs. 2 WEG).