WEG-Verwaltung

WEG-Verwalter

Der Verwalter ist das ausführende Organ der WEG. Er wird durch Beschluss bestellt, setzt Beschlüsse um, führt die laufende Verwaltung und vertritt die Gemeinschaft nach außen.

Rechtsgrundlagen:§ 26 WEG§ 26a WEG§ 27 WEG
  • Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
  • Umsetzung gefasster Beschlüsse
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und der Erhaltungsrücklage

Wohnungseigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG), der eine Prüfung vor der IHK abgelegt hat.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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