Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche ist Bezugsgröße für Miethöhe, Betriebskostenverteilung und Mietspiegel. Wie sie berechnet wird, regelt für den frei finanzierten Wohnraum üblicherweise die Wohnflächenverordnung (WoFlV) — nicht jeder Quadratmeter zählt voll.
| Bereich | Anrechnung |
|---|---|
| Räume mit Höhe ab 2 m | 100 % |
| Räume mit Höhe 1 bis 2 m (z. B. Dachschräge) | 50 % |
| Flächen unter 1 m Höhe | 0 % |
| Balkon, Loggia, Terrasse | i. d. R. 25 % (bis 50 %) |
| Keller, Garage, Heizungsraum (Zubehörräume) | 0 % |
10-Prozent-Schwelle
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vereinbarten ab, kann das mietrechtlich relevant sein — etwa für Mietminderung oder die Berechnung von Betriebskosten und Mieterhöhungen.
Häufige Fragen
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Was gilt bei mehr als 10 % Flächenabweichung?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Betriebskostenabrechnung
Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten — geregelt in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Umlageschlüssel
Der Verteilungsmaßstab, nach dem Betriebskosten auf die einzelnen Mieter oder Einheiten aufgeteilt werden.
Mieterhöhung
Die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete unter Beachtung von Kappungsgrenze und Wartefristen (§§ 558 ff. BGB).