Betriebskosten & Abrechnung

Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche ist Bezugsgröße für Miethöhe, Betriebskostenverteilung und Mietspiegel. Wie sie berechnet wird, regelt für den frei finanzierten Wohnraum üblicherweise die Wohnflächenverordnung (WoFlV) — nicht jeder Quadratmeter zählt voll.

Rechtsgrundlagen:WoFlV§ 4 WoFlV
BereichAnrechnung
Räume mit Höhe ab 2 m100 %
Räume mit Höhe 1 bis 2 m (z. B. Dachschräge)50 %
Flächen unter 1 m Höhe0 %
Balkon, Loggia, Terrassei. d. R. 25 % (bis 50 %)
Keller, Garage, Heizungsraum (Zubehörräume)0 %

10-Prozent-Schwelle

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vereinbarten ab, kann das mietrechtlich relevant sein — etwa für Mietminderung oder die Berechnung von Betriebskosten und Mieterhöhungen.

Häufige Fragen

Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Nach der Wohnflächenverordnung: Räume ab 2 m Höhe zählen voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, darunter gar nicht; Balkone meist zu 25 %.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
In der Regel mit 25 %, bei besonders hochwertigen Außenflächen bis zu 50 %.
Was gilt bei mehr als 10 % Flächenabweichung?
Eine Abweichung von über 10 % zur vereinbarten Fläche kann mietrechtliche Folgen haben, etwa eine Mietminderung oder die Korrektur von Betriebskosten.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Wissen ist gut. Erledigt ist besser.

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