Abrechnungszeitraum 2023 · § 556 BGB

Nebenkostenabrechnung 2023: Frist am 31.12.2024.

Endet Ihr Abrechnungszeitraum am 31.12.2023, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens am 31.12.2024 zugehen. Der Rechner ist bereits vorbelegt — passen Sie das Datum bei abweichendem Wirtschaftsjahr einfach an.

Art des Mietverhältnisses

Ausschlussfrist · § 556 Abs. 3 BGB

567 Tage

überfällig — die Frist endete am 31.12.2024.

Abrechnungsfrist

31.12.2024

Zugang beim Mieter

Widerspruchsfrist Mieter

31.12.2025

angenommener Zugang

Verjährung Forderung

31.12.2027

§§ 195, 199 BGB

Ausschlussfrist: Geht die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2024 zu, sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB) — es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben müssen Sie dem Mieter dennoch auszahlen.

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Fristenübersicht Nebenkostenabrechnung
Erstellt mit dem Nebenkosten-Fristenrechner von Havera · havera.io/tools
Ende des Abrechnungszeitraums31. Dezember 2023
Art des MietverhältnissesWohnraum
FristStichtagRechtsgrundlage
Abrechnungsfrist (Zugang beim Mieter)31. Dezember 2024§ 556 Abs. 3 S. 2–3 BGB
Widerspruchsfrist des Mieters31. Dezember 2025§ 556 Abs. 3 S. 5–6 BGB
Verjährung der Nachforderung31. Dezember 2027§§ 195, 199 BGB

Hinweis: Ohne bekanntes Zugangsdatum wurden Widerspruchsfrist und Verjährung ab dem spätesten zulässigen Zugang (Ausschlussfrist) berechnet.

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Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.

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