WEG-Reform 2020 (WEMoG)
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde das WEG-Recht zum 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert. Viele heute geltende Regeln — von der vollen Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft bis zum zertifizierten Verwalter — stammen aus dieser Reform.
- Die Gemeinschaft (GdWE) ist voll rechtsfähig (§ 9a WEG) und tritt nach außen auf
- Erweiterte Befugnisse des Verwalters für Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 27 WEG)
- Erleichterte bauliche Veränderungen mit privilegierten Maßnahmen (§ 20 WEG)
- Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG) und neuer Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
- Abschaffung des Mindestquorums — die Versammlung ist immer beschlussfähig
Häufige Fragen
Was hat sich mit der WEG-Reform 2020 geändert?
Seit wann gilt das neue WEG-Recht?
Ist die Eigentümerversammlung seit der Reform immer beschlussfähig?
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage; seit der WEG-Reform 2020 ein eigenständiger, rechtsfähiger Verband.
Bauliche Veränderung (§ 20 WEG)
Eine Maßnahme über die ordnungsmäßige Erhaltung hinaus, die einen Beschluss erfordert. Für fünf privilegierte Maßnahmen — u. a. Wallbox und Balkonkraftwerk — besteht ein Anspruch auf Gestattung.
Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG)
Ein Verwalter mit nachgewiesener Sachkunde (IHK-Prüfung oder gleichgestellte Qualifikation). Jeder Eigentümer hat seit Ende 2023 Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
Eine jährliche Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens und des Rücklagenstands, die der Verwalter jedem Eigentümer zur Verfügung stellen muss — nicht zu verwechseln mit der Jahresabrechnung.