WEG-Verwaltung

WEG-Reform 2020 (WEMoG)

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde das WEG-Recht zum 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert. Viele heute geltende Regeln — von der vollen Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft bis zum zertifizierten Verwalter — stammen aus dieser Reform.

Rechtsgrundlagen:WEMoG§ 9a WEG§ 20 WEG§ 27 WEG
  • Die Gemeinschaft (GdWE) ist voll rechtsfähig (§ 9a WEG) und tritt nach außen auf
  • Erweiterte Befugnisse des Verwalters für Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 27 WEG)
  • Erleichterte bauliche Veränderungen mit privilegierten Maßnahmen (§ 20 WEG)
  • Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a WEG) und neuer Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)
  • Abschaffung des Mindestquorums — die Versammlung ist immer beschlussfähig

Häufige Fragen

Was hat sich mit der WEG-Reform 2020 geändert?
Die Gemeinschaft wurde voll rechtsfähig, der Verwalter erhielt mehr Befugnisse, bauliche Veränderungen wurden erleichtert, der zertifizierte Verwalter und der Vermögensbericht wurden eingeführt und das Mindestquorum abgeschafft.
Seit wann gilt das neue WEG-Recht?
Das WEMoG ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Ist die Eigentümerversammlung seit der Reform immer beschlussfähig?
Ja. Das frühere Mindestquorum von 50 % der Miteigentumsanteile wurde abgeschafft; die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzeslage, Steuerrecht und Rechtsprechung können sich ändern; Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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