Kostenloses Tool · § 558 BGB
Aktuelle Miete, Vergleichsmiete und Kappungsgrenze eingeben — der Rechner zeigt, um wie viel Sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen dürfen.
Aktuelle Miete, Vergleichsmiete und Fläche eingeben — die zulässige Erhöhung erscheint sofort.
Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.
Rechtsgrundlage
Bei der Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) begrenzen zwei Werte die Erhöhung — der jeweils niedrigere gilt: die ortsübliche Vergleichsmiete (in der Regel aus dem Mietspiegel) und die Kappungsgrenze. Letztere erlaubt innerhalb von drei Jahren höchstens 20 Prozent mehr, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur 15 Prozent.
Zusätzlich gelten Fristen: Ein Verlangen ist frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung möglich, und die neue Miete wird meist erst rund 15 Monate nach der letzten Erhöhung wirksam. Das Verlangen muss in Textform begründet werden.
Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — und zugleich innerhalb der Kappungsgrenze: In drei Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 Prozent. Es gilt der jeweils niedrigere Wert.
Die Kappungsgrenze begrenzt die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent (bzw. 15 Prozent in angespannten Märkten), unabhängig davon, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete liegt. Basis ist die Miete zu Beginn des Dreijahreszeitraums.
Ein Mieterhöhungsverlangen ist frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung möglich (Sperrfrist). Der Mieter hat danach eine Überlegungsfrist, sodass die neue Miete in der Regel erst rund 15 Monate nach der letzten Erhöhung wirksam wird.
Das Verlangen muss in Textform erfolgen und begründet sein — üblich sind der örtliche Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen. Ohne ordnungsgemäße Begründung ist die Mieterhöhung unwirksam.
Havera erinnert an Sperrfristen und dokumentiert jede Erhöhung revisionssicher je Mietverhältnis.
Kappungsgrenze nach Bundesland
Ob 15 % oder 20 % gelten, regelt Ihr Bundesland — hier die Übersicht mit vorbelegtem Rechner:
Verwandte Rechner
Abrechnungsfrist, Widerspruchsfrist und Verjährung auf einen Blick — mit Countdown bis zur Ausschlussfrist nach § 556 BGB.
Zum RechnerBerechnen Sie die Zinsen auf die Mietkaution nach § 551 BGB — inklusive Zinseszins und Jahres-Übersicht.
Zum RechnerZulässige Mieterhöhung nach Modernisierung — § 559 und § 559e (Heizungstausch) inkl. Kappungsgrenzen.
Zum Rechner