Sachsen · § 558 BGB

Mieterhöhung Sachsen: Kappungsgrenze 15 %.

In Sachsen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % — aber nur in Dresden und Leipzig. Außerhalb dieser Gebiete bleiben es 20 %. Der Rechner zeigt die zulässige Erhöhung für beide Fälle.

Kappungsgrenze

Aktuelle Miete, Vergleichsmiete und Fläche eingeben — die zulässige Erhöhung erscheint sofort.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.

Rechtsstand der Bundesland-Angaben: Juli 2026. Quelle: REVOSax (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung).

Die Regelung im Detail

Was in Sachsen gilt.

Rechtsgrundlage ist die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung: Sie senkt die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren. Erfasst sind Dresden und Leipzig. Die Verordnung gilt bis zum 30.06.2027.

DresdenLeipzigu. a.

Für Wohnungen außerhalb der Gebietskulisse gilt weiterhin die reguläre Grenze von 20 Prozent. In beiden Fällen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete die absolute Obergrenze — der Rechner berücksichtigt automatisch den niedrigeren der beiden Werte.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Sachsen?

In Sachsen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren — allerdings nur im Geltungsbereich der Landesverordnung (Dresden und Leipzig). Außerhalb dieser Gebiete bleibt es beim Regelfall von 20 Prozent.

Wo gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Sachsen?

Die abgesenkte Grenze gilt in: Dresden und Leipzig — unter anderem Dresden, Leipzig. Maßgeblich ist die aktuelle Gebietskulisse der Verordnung (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung); prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre Gemeinde erfasst ist.

Wie lange gilt die Verordnung in Sachsen?

Die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung ist befristet und tritt zum 30.06.2027 außer Kraft. Ob sie verlängert wird, entscheidet die Landesregierung.

Was begrenzt die Mieterhöhung außer der Kappungsgrenze?

Die ortsübliche Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete höchstens bis zu dem Wert steigen, der sich aus Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen ergibt. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte — und zwischen zwei Erhöhungen liegen mindestens zwölf Monate Sperrfrist.

Offizielle Angaben: REVOSax (Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung)

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