Baden-Württemberg · § 558 BGB

Mieterhöhung Baden-Württemberg: Kappungsgrenze 15 %.

In Baden-Württemberg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % — aber nur in 130 Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Außerhalb dieser Gebiete bleiben es 20 %. Der Rechner zeigt die zulässige Erhöhung für beide Fälle.

Kappungsgrenze

Aktuelle Miete, Vergleichsmiete und Fläche eingeben — die zulässige Erhöhung erscheint sofort.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.

Rechtsstand der Bundesland-Angaben: Juli 2026. Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW.

Die Regelung im Detail

Was in Baden-Württemberg gilt.

Rechtsgrundlage ist die Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg: Sie senkt die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren. Erfasst sind 130 Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2026.

StuttgartFreiburgHeidelbergKarlsruheTübingenu. a.
Die Verordnung wurde Ende 2025 nur um ein Jahr verlängert und die Gebietskulisse deutlich umgebaut (84 Gemeinden neu, 43 herausgefallen). Ob Ihre Gemeinde erfasst ist, unbedingt in der aktuellen Kulisse prüfen.

Für Wohnungen außerhalb der Gebietskulisse gilt weiterhin die reguläre Grenze von 20 Prozent. In beiden Fällen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete die absolute Obergrenze — der Rechner berücksichtigt automatisch den niedrigeren der beiden Werte.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren — allerdings nur im Geltungsbereich der Landesverordnung (130 Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt). Außerhalb dieser Gebiete bleibt es beim Regelfall von 20 Prozent.

Wo gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Baden-Württemberg?

Die abgesenkte Grenze gilt in: 130 Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt — unter anderem Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Tübingen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebietskulisse der Verordnung (Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg); prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre Gemeinde erfasst ist.

Wie lange gilt die Verordnung in Baden-Württemberg?

Die Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg ist befristet und tritt zum 31.12.2026 außer Kraft. Die Verordnung wurde Ende 2025 nur um ein Jahr verlängert und die Gebietskulisse deutlich umgebaut (84 Gemeinden neu, 43 herausgefallen). Ob Ihre Gemeinde erfasst ist, unbedingt in der aktuellen Kulisse prüfen.

Was begrenzt die Mieterhöhung außer der Kappungsgrenze?

Die ortsübliche Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete höchstens bis zu dem Wert steigen, der sich aus Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen ergibt. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte — und zwischen zwei Erhöhungen liegen mindestens zwölf Monate Sperrfrist.

Offizielle Angaben: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW

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