Niedersachsen · § 558 BGB

Mieterhöhung Niedersachsen: Kappungsgrenze 15 %.

In Niedersachsen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % — aber nur in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Außerhalb dieser Gebiete bleiben es 20 %. Der Rechner zeigt die zulässige Erhöhung für beide Fälle.

Kappungsgrenze

Aktuelle Miete, Vergleichsmiete und Fläche eingeben — die zulässige Erhöhung erscheint sofort.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.

Rechtsstand der Bundesland-Angaben: Juli 2026. Quelle: Wirtschaftsministerium Niedersachsen.

Die Regelung im Detail

Was in Niedersachsen gilt.

Rechtsgrundlage ist die Niedersächsische Mieterschutzverordnung: Sie senkt die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren. Erfasst sind 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.

HannoverBraunschweigOldenburgGöttingenWolfsburgu. a.
Zwischen 2022 und 2024 gab es keine Verordnung (landesweit 20 Prozent); seit 1.1.2025 gilt wieder die abgesenkte Grenze in 57 Kommunen.

Für Wohnungen außerhalb der Gebietskulisse gilt weiterhin die reguläre Grenze von 20 Prozent. In beiden Fällen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete die absolute Obergrenze — der Rechner berücksichtigt automatisch den niedrigeren der beiden Werte.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Niedersachsen?

In Niedersachsen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren — allerdings nur im Geltungsbereich der Landesverordnung (57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt). Außerhalb dieser Gebiete bleibt es beim Regelfall von 20 Prozent.

Wo gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Niedersachsen?

Die abgesenkte Grenze gilt in: 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt — unter anderem Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Göttingen, Wolfsburg. Maßgeblich ist die aktuelle Gebietskulisse der Verordnung (Niedersächsische Mieterschutzverordnung); prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre Gemeinde erfasst ist.

Wie lange gilt die Verordnung in Niedersachsen?

Die Niedersächsische Mieterschutzverordnung ist befristet und tritt zum 31.12.2029 außer Kraft. Zwischen 2022 und 2024 gab es keine Verordnung (landesweit 20 Prozent); seit 1.1.2025 gilt wieder die abgesenkte Grenze in 57 Kommunen.

Was begrenzt die Mieterhöhung außer der Kappungsgrenze?

Die ortsübliche Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete höchstens bis zu dem Wert steigen, der sich aus Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen ergibt. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte — und zwischen zwei Erhöhungen liegen mindestens zwölf Monate Sperrfrist.

Offizielle Angaben: Wirtschaftsministerium Niedersachsen

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