Mecklenburg-Vorpommern · § 558 BGB

Mieterhöhung Mecklenburg-Vorpommern: Kappungsgrenze 15 %.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % — aber nur in Rostock und Greifswald sowie acht Ostsee-Tourismusorte. Außerhalb dieser Gebiete bleiben es 20 %. Der Rechner zeigt die zulässige Erhöhung für beide Fälle.

Kappungsgrenze

Aktuelle Miete, Vergleichsmiete und Fläche eingeben — die zulässige Erhöhung erscheint sofort.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein bzw. Eigentümerverband.Rechtsstand: Juli 2026 · zuletzt geprüft 07/2026.

Rechtsstand der Bundesland-Angaben: Juli 2026. Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Regelung im Detail

Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt.

Rechtsgrundlage ist die Mietwohnungsbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnungen M-V: Sie senkt die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren. Erfasst sind Rostock und Greifswald sowie acht Ostsee-Tourismusorte. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2028.

RostockGreifswaldBinzHeringsdorfKühlungsbornu. a.
Zweigleisig: Für Rostock und Greifswald gilt die Verordnung bis 30.09.2028; für die acht Küstenorte gilt seit Februar 2026 eine eigene Verordnung mit bis zu fünf Jahren Laufzeit.

Für Wohnungen außerhalb der Gebietskulisse gilt weiterhin die reguläre Grenze von 20 Prozent. In beiden Fällen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete die absolute Obergrenze — der Rechner berücksichtigt automatisch den niedrigeren der beiden Werte.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren — allerdings nur im Geltungsbereich der Landesverordnung (Rostock und Greifswald sowie acht Ostsee-Tourismusorte). Außerhalb dieser Gebiete bleibt es beim Regelfall von 20 Prozent.

Wo gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern?

Die abgesenkte Grenze gilt in: Rostock und Greifswald sowie acht Ostsee-Tourismusorte — unter anderem Rostock, Greifswald, Binz, Heringsdorf, Kühlungsborn. Maßgeblich ist die aktuelle Gebietskulisse der Verordnung (Mietwohnungsbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnungen M-V); prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre Gemeinde erfasst ist.

Wie lange gilt die Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Mietwohnungsbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnungen M-V ist befristet und tritt zum 30.09.2028 außer Kraft. Zweigleisig: Für Rostock und Greifswald gilt die Verordnung bis 30.09.2028; für die acht Küstenorte gilt seit Februar 2026 eine eigene Verordnung mit bis zu fünf Jahren Laufzeit.

Was begrenzt die Mieterhöhung außer der Kappungsgrenze?

Die ortsübliche Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete höchstens bis zu dem Wert steigen, der sich aus Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen ergibt. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte — und zwischen zwei Erhöhungen liegen mindestens zwölf Monate Sperrfrist.

Offizielle Angaben: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Mieterhöhungen fristgerecht steuern

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